In der letzten Ratssitzung haben die konservativen Parteien wieder einmal gezeigt, wie sie zu einer klaren und ehrlichen Gebührenaufteilung stehen: Trotz der Tatsache, dass laut Gesetz Gebühren der jeweils verursachenden Person aufzuerlegen sind, möchten sowohl die FDP als auch die CDU alle Brühler Bürger:innen an den Kosten der Wahlgräber beteiligen.
Obgleich seitens der Stadtverwaltung ausführliche Erklärungen hinsichtlich der Berechnung der Gebührenerhöhung für die Urnenbestattung und für die Wahlgräber erfolgt sind und diese in den letzten Sitzungen des Rates und des Hauptausschusses wiederholt beraten wurden, beantragte die FDP im letzten Hauptausschuss, alle Gebühren um einen festen Prozentsatz zu erhöhen. Daraus folgend hätte die günstigere Urnenbestattung weitaus höher als nun beschlossen in den Kosten steigen müssen, um die Wahlgräber günstig zu halten und diese auch weiterhin durch die Gebühren der Urnenbestattung zu subventionieren.
Der Vorschlag wurde von der rot-grünen Mehrheit abgelehnt. Marcus Venghaus, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Brühl, betont: „Diejenigen, die aus persönlichen oder finanziellen Gründen ein kostengünstiges Urnengrab wählen, sollen in Zukunft nicht mehr die gehobenen Bestattungsformen finanzieren.“
Der Vorschlag der CDU im letzten Hauptausschuss, die Anhebung der Wahlgräber für alle Bestattungsformen auf 11,4% festzusetzen, hätte wiederum die unbefriedigende Folge, dass der städtische Haushalt mit den nicht gedeckten Mehrkosten der Wahlgräber belastet würde und die Mehrkosten für diese Bestattungsform somit letztlich von allen Brühler Bürgern:innen getragen werden müsste.
Die rot-grüne Koalition ist daher dem Vorschlag der Stadtverwaltung gefolgt und hat der vorliegenden Gebührensatzung zugestimmt: Die verschiedenen Bestattungsformen können daher nun jeweils kostendeckend durchgeführt werden, wie auch vom Gesetzgeber vorgeschlagen.