Liebe Heider:innen,
die Aufstellung eines neuen Regionalplans der Bezirksregierung Köln führt aktuell zu viel Gesprächsbedarf in unserem Ortsteil Brühl- Heide.
Vorab möchte ich Ihnen mitteilen, dass weder die Wiese am Kloster Benden (Flur 2, Nr. 2004+2003) noch die Freizeitwiese an der Grubenstraße (Flur 5, Nr. 1007+1006) sowie die Schrebergärten Grubenstraße (Flur 5, Nr. 855+547) bebaut werden sollen.
Auch der Parkplatz am Schützenheim (Grubenstraße) wird nicht bebaut.
In der vergangenen Woche ist eine E-Mail mit den Bedenken eines Mitbürgers zum Entwurf des neuen Regionalplans verbreitet worden.
In dieser Mail wird unter anderem angesprochen, dass wichtige Grünflächen sowie Parkflächen in Brühl-Heide nach der neuen Regionalplanung für eine Bebauung entfallen.
Hier wurde allerdings der Entwurf zur Regionalplanung der Bezirksregierung Köln mit dem Flächennutzungsplan der Stadt Brühl verglichen, um diese Differenzen zu belegen.
Um Differenzen zwischen dem aktuellen Regionalplan und dem Entwurf zur neuen Regionalplanung zu erkennen, muss man jedoch diese beiden Pläne miteinander vergleichen.
Vergleicht man nun den aktuellen Regionalplan mit dem neuen Planungsentwurf sind die im Rundschreiben angesprochenen Differenzen nicht zu erkennen.
Da keine Veränderung zur bisherigen Ausweisung dieser Flächen im Regionalplan vorgesehen ist, hat der Planungsausschuss dazu auch keine Stellungnahme abgegeben.
Die recht groben Darstellungen des Regionalplans weisen zudem derartige Grün- und Parkflächen in Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) gar nicht aus.
Als Allgemeiner Siedlungsbereich werden in einem Regionalplan zusammenfassend folgende Flächen dargestellt:
Im Anhang befindet sich eine Gegenüberstellung der Karten des aktuellen Regionalplans und der derzeitige Entwurf zur Regionalplanung.
In beiden Karten ist zu erkennen, dass sich die benannten Flächen im sogenannten Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) befinden.
Dass sich ein Parkplatz oder eine Grünfläche im Allgemeinen Siedlungsbereich befindet, bedeutet auch nicht, dass diese Flächen bebaut werden sollen oder können.
Ob eine Bebauung möglich ist, regelt der städtische Flächennutzungsplan.
Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Brühl ist mit seinen ausgewiesenen Flächen weiterhin bestandskräftig. Eine Bebauung der benannten Grünflächen sowie eine Entfernung des Parkplatzes Grubenstraße ist nicht vorgesehen und auch nicht möglich. Aktuell befindet sich der Flächennutzungsplan in einem Verfahren, um diesen neu aufzustellen. Doch auch für diesen neuen Flächennutzungsplan sind bei den genannten Flächen keine Veränderungen vorgesehen.
Die SPD-Fraktion wird sich, dies kann ich nach Rücksprache mit unserem Fraktionsvorsitzenden Michael Weitz sagen, auch dafür einsetzen, dass dies so bleibt.
Um weitere offene Fragen zu besprechen, möchte ich in den kommenden Wochen eine Veranstaltung vor Ort durchführen. Sie erhalten dazu zeitnah weitere Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Karim Hayit