Am 15. August 2022 trafen sich Mitglieder des SPD-OV Brühl mit Bürger:innen aus Brühl, Hürth und Liblar, zu einer Ortsbegehung auf der Deponie AVG Ville und bei der Firma Remondis/Reterra. Mit der Begehung suchten die durch die starken Geruchsbelästigungen betroffenen Bürger:innen und die Mitglieder des OV SPD Brühl den Kontakt zu den Betreibern, um Wege und Lösungen zur Beseitigung der Geruchsbelästigung zu finden. Darüber haben wir bereits hier berichtet.
In Zusammenarbeit mit der SPD-Landtagsfraktion haben wir in dieser Angelegenheit Fragen an das NRW-Umweltministerium gestellt.
Diese Fragen wurden nun durch das NRW-Umweltministerium unter der Vorlage 18/148 beantwortet. Neben dem Bericht zur Vorgehensweise und der Koordination der eingebundenen Behörden zur Ermittlung der Geruchsimmissionen sind laut der Stellungnahme des NRW-Umweltministerium folgende erste Ergebnisse festzuhalten:
„Vor dem Hintergrund, dass eine Auswertung der Geruchsbeschwerden und der durchgeführten Schwerpunktüberwachungen eine starke Häufigkeit an organischen und an eisenwerktypischen Gerüchen ergeben hat, konnten einige Anlagen zur Abfallentsorgung und eine Anlage zur Eisenherstellung als relevante Mitverursacher der Gerüche ermittelt werden. Bei einer Begehung der Anlage zur Klärschlamm-Mitverbrennung auf dem Betriebsteil Berrenrath durch die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde und die Unternehmerin wurde Nachrüstungsbedarf hinsichtlich der Anlagenbeschaffenheit festgestellt.“
Die komplette Vorlage und inklusive der beantworteten Fragen des Umweltministeriums finden Sie hier als Download.
Die Vorlage 18/148 lag dem Umweltausschuss des Landes NRW in seiner Sitzung am 21.09. 2022 zur Beratung vor. Für die SPD-Landtagsfraktion und den OV SPD Brühl ergaben sich aus der Vorlage weitere Fragen. Die Landtagsfraktion hat sich nun erneut an das NRW-Umweltministerium gewandt. Die Landtagsabgeordneten der NRW-SPD Jochen Ott und Ralf Stoltze haben die folgenden weiteren Fragen an das NRW-Umweltministerium zur Beantwortung weitergeleit.
1. Die Landesregierung schreibt: “Zudem stehen alle beteiligten Behörden [Bezirksregierung Köln, Rhein-Erft-Kreis und Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde] zur Beantwortung der Bürgerfragen zur Verfügung.“
Wer genau ist dort der Ansprechpartner (inkl. Kontaktdaten)?
Leider ist auf den entsprechenden Homepages der beteiligten Behörden zu den Geruchsimmissionen und deren Verfolgung bzw. Aufklärungen nichts zu finden.
2. Die Landesregierung schreibt: „Zusätzlich hat das LANUV für den Zeitraum von einem Jahr eine Smartphone-Anwendung für die beteiligten Kommunal- und Landesbehörden beschafft (Ortelium-App), die es speziellen Geruchsmelderinnen und -meldern ermöglicht, ihre Geruchswahrnehmungen
im Rahmen der Begehungen vor Ort einzugeben. Anschließend werden auf Basis der aktuellen Wettersituationen die möglichen Ausbreitungswege berechnet.“
Warum steht diese Möglichkeit der Geruchsmeldung nicht allen betroffenen Bürger:innen zur Verfügung?
Mit einer App, bei der bei Meldung die Wetterdaten direkt im Hintergrund abgegriffen werden, würde zudem der Meldevorgang sowie der Auswertungsvorgang für alle betroffenen Bürger:innen sowie beteiligten Behörden wesentlich vereinfacht.
3. Die Landesregierung schreibt: „Die Nutzung der App erfolgte durch die Mitarbeitenden aller beteiligten Kommunal- und Landesbehörden. Die Anwendung der App läuft noch bis zirka Frühjahr 2023.“
Warum ist die Anwendung bis Frühjahr 2023 befristet? Wie werden Geruchsbelästigungen nach diesem Zeitpunkt erfasst?
4. Die Landesregierung schreibt: „Nach Abschluss der Prüfung des Berichts durch das LANUV, ist beabsichtigt die Ergebnisse öffentlich zu kommunizieren.“
In welcher Form wird die öffentliche Kommunikation erfolgen? Ist das Gutachten sowie seine Ergebnisse zu diesem Zeitpunkt für die betroffenen Bürger:innen einsehbar oder online abrufbar?
5. Die Landesregierung schreibt: „Bei den Anlagen zur Abfallentsorgung wurden einerseits Mängel und anderseits ein Nachrüstungsbedarf der Anlagen im Hinblick auf die neuen Anforderungen und somit dem neu festgelegten Stand der Technik der TA Luft 20211 bzw. der ABA-VwV2 festgestellt. Daher werden durch die Bezirksregierung Köln entsprechende Anhörungen und Ordnungsverfügungen erlassen. Die Betreiber beginnen nun umgehend mit der Mängelbeseitigung. Die konkreten Maßnahmen des Bedarfs der Nachrüstung werden seitens der Bezirksregierung Köln zurzeit intensiv geprüft. Sie sollen anschließend gegenüber den Betreibern verbindlich angeordnet werden.“
Welche Anlagen der Abfallentsorgung wurden hier genau als Verursacher ausgemacht und welche Maßnahmen wurden hier genau getroffen und veranlasst und in welchem Zeitraum müssen diese umgesetzt werden?
Wir bedanken uns bei der Landtagsfraktion der NRW-SPD für ihre Unterstützung. Den Brief der Landtagsabgeordneten der NRW SPD an den Umweltminister Kirschner finden Sie hier als Download.
Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir diese auf unserer Homepage zur Verfügung stellen.